Aktuelles aus der Innung

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit
Nachdem viele Unternehmen Kurzarbeit angeordnet haben, stellen sich viele Unternehmen die Frage, welche Auswirkungen die eingeführte Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch der betroffenen Arbeitnehmer hat. Dies gilt erst Recht, wenn sich Arbeitnehmer in Kurzarbeit Null befinden. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu dieser Fallkonstellation noch keine

Passgenaue Besetzung von Lehrstellen
Die Passgenaue Besetzung richtet sich sowohl an mittelständische Betriebe, die Ausbildungsstellen zu besetzen haben, als auch an Jugendliche, die bei der Suche nach ihrem passenden Ausbildungsplatz begleitet werden. „Meine Hauptaufgabe ist es, unsere Handwerksunternehmen darin zu unterstützen, ihre offenen Ausbildungsstellen mit geeigneten Lehrlingen zu besetzen“,

Ab 01.07.2020 geltende Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Ab 01. Juli 2020 gelten die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen am 23.06.2020. Sie finden die allgemeine Corona-Verordnung unter folgendem Link: Hier klicken Bild: pixabay.com
Ausbilden und Prämie sichern!
(Gemeinsames Schreiben der Bundesministerien für Bildung und Forschung – Wirtschaft und Energie – Arbeit und Soziales) Das Bundeskabinett hat gestern die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Damit setzen wir eine wichtige Vereinbarung aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket um und greifen die Arbeit

Abmahngefahr bei Nutzung des Begriffs „Webinar“
Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Marken- und Patentamt als Wortmarke eingetragen. Der Markenschutz dieses Begriffs gilt bis März 2023. Bei Verwendung des Begriffs ohne Zustimmung des Markeninhabers droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte vorerst auf diesen Begriff verzichtet und alternativ

Auftragsabwicklung wieder ohne Einreisepapiere möglich
Seit dem 15. Juni können Mitarbeiter baden-württembergischer Handwerksbetriebe wieder ohne Einreisebescheinigung (Attestation de déplacement international dérogatoire) und ohne eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Corona-Symptomen nach Frankreich einreisen. Für grenzüberschreitende Aufträge bedeutet dies eine große Erleichterung. Mitzuführen sind bei einfachem Auftrag: -Auftragsbestätigung in französischer Sprache,