Willkommen
Zimmerer-Innung Pforzheim Enzkreis
Der Zimmererberuf hat eine Jahrhunderte alte Tradition. Wir verarbeiten einen lebenden, nachwachsenden Rohstoff und sind somit auch in unserer heutigen Zeit zukunftsorientiert.
Holz ist Leben
Gestern, heute und morgen
Mehr Infos zum Ausbildungsberuf des Zimmerers findet ihr unter https://www.z-wie-zimmerer.de/
Interesse an einer Ausbildung zum Zimmerer? Betriebe mit freien Lehrstellen findet ihr hier https://kh-pforzheim.de/ausbildung/zimmerer-handwerk/
Das offizielle Online-Portal des Verbands des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg: https://woodmeup.de
Online Lernangebote für Azubis
Um in der Zeit bis zum nächsten Kurs in der überbetrieblichen Ausbildung nicht alles zu vergessen und zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung haben wir auf unserer Homepage Übungsaufgaben eingestellt:
Bei Fragen zu den Aufgaben reicht eine kurze Email an info@zimmererzentrum.de mit Angabe der Kontaktdaten und des Problems, dann werden wir uns zurückmelden.

Aktuell

Seite des Monats im Juni
Jeden Monat stellt die Kreishandwerkerschaft eine gelungene Internet-/Facebookseite von einem der ihr angeschlossenen Innungsbetrieben vor. Im Monat Juni ist dies die Seite der Drollinger Malerbetrieb GmbH aus Birkenfeld. https://www.drollinger.net/ Möchten Sie uns eine gelungene Seite oder sogar Ihre eigene Seite vorschlagen? Dann senden Sie uns eine

Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg
Mit dem anonymen Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, über ein Postfach auch nach der Abgabe der Anzeige mit der zuständigen Steuerfahndungsstelle anonym

Erleichterungen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland sind umfangreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Formalitäten zu beachten. Hierzu gehört auch die arbeitsrechtliche Meldepflicht. So sind Unternehmen, die Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, verpflichtet, dies vor Aufnahme der Arbeiten der örtlich zuständigen Inspection