Aktuelles aus der Innung
Wer hat offen – wer muss schließen!
Die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung konkretisieren nochmals auf 2 Seiten übersichtlich, welche Betriebe schließen müssen und welche nicht. Bei der nachfolgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung – wer hat offen, wer nicht? Wichtig
Ansprüche bei angeordneter Betriebsschließung
Ansprüche bei landesweiten Verfügungen zur Betriebsschließung sind eher unwahrscheinlich! Unternehmern, die von den angeordneten Betriebsschließungen durch die Bundesländer betroffen sind, stellt sich die Frage, ob sie einen (Entschädigungs-)Anspruch gegenüber dem Staat haben. 1. Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG ist nur Individualanspruch Ein in der derzeitigen
Corona-Krise: Kammer schaltet weitere Rufnummer
Für die mehr als 19.000 Mitgliedsbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe in den Gebieten Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Calw, Karlsruhe, Pforzheim und Enzkreis, stellen sich angesichts der aktuellen Corona Krise zahlreiche Fragen. Dabei geht es beispielsweise um die Themen Finanzierungshilfen, die Folgen der Rechtsverordnung der Landesregierung
Empfehlungen zum Umgang mit der Coronakrise
Die Meldungen/Neuigkeiten/Empfehlungen usw. ändern sich stündlich. Konkret muss man jedoch feststellen, dass im Einzelnen für die abgegebenen Erklärungen, Versprechungen oder Hilfen die notwendigen Formulare/Anträge oder ähnliches noch gar nicht vorhanden sind, und auch noch nicht absehbar ist, bis wann diese erhältlich sein werden. Die Behörden
Steuerliche Erleichterungen
Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so
Bescheinigung der Bundespolizei für Berufspendler
Nachdem zunächst Formulare des Landes Baden-Württemberg im Umlauf waren, stellt nun die Bundespolizei aufgrund der Grenzschließungen ein einheitliches Formular für den Grenzübertritt für Berufspendler zur Verfügung (Anlage). Das Formular der Bundespolizei verlangt keine Bestätigung der Gemeinde, wie aktuell noch das Formular aus Baden-Württemberg. Nach unserem