Aktuelles aus der Innung

Auszubildende und Kurzarbeit
Aufgrund der Corona-Krise nehmen viele Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld in Anspruch. Doch was gilt für Auszubildende? Diese sind zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, werden aber anders behandelt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Details dazu gibt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Hier erfahren Sie mehr zum Thema

Erleichterung bei CORONA-SOFORTHILFE Baden-Württemberg
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut am 29. März klar. Mehr

Infos zur Stundung von Sozialversicherungs-beiträgen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert: Der GKV-Spitzenverband hat in einem neuen Rundschreiben und in einem FAQKatalog nähere Informationen zum Antragsverfahren betreffend die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, sprechen Sie bitte Ihre Krankenkasse an – dort wird man

Fragen rund um Vergütung von Arbeitnehmern während der Corona-Krise
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) informiert über die häufigsten Fragen rund um Vergütung von Arbeitnehmern während der Corona-Krise 1. Fall: Quarantänemaßnahme des Gesundheitsamts –Mitarbeiter ist nicht krank, kann aber nicht von zuhause arbeiten (z.B. Produktionsmitarbeiter) Hier greift unseres Erachtens § 616 BGB bei individueller Maßnahme, soweit

Zwischenprüfungen 2020 abgesagt!
Wegen der Coronavirus-Krise gibt es jetzt auch Veränderungen bei den Prüfungen für Auszubildende im Handwerk: Die geplanten Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020 werden ersatzlos gestrichen. Achtung: dies gilt bislang zumindest nicht für den Teil 1 bei Vorliegen einer gestreckten Gesellenprüfung. Diese Prüfungen finden statt bzw.
Kammern setzen ab Mittwoch 25.03. Soforthilfeprogramm des Landes um
Pressemeldung der Handwerkskammer Karlsruhe: Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss