Tradition & Qualität

Aktuelles aus der Innung

Neu: Fortbildung zum Bachelor Professional für Bauhandwerker

Energieeffizienz und digitales Bauen stehen im Mittelpunkt der neuen Fortbildung für das Bau- und Ausbaugewerbe, die formal einem akademischen Bachelor-Abschluss gleichwertig ist. Wer kann teilnehmen, was kostet die Weiterbildung und wo finden die Kurse statt? ür Handwerker, die sich im Bereich Energieeffizienz und „BIM“ weiterbilden

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Seit 2024 können Arbeitsunfälle digital gemeldet werden

Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden. Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Bis Ende 2027

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Maut: Info zur Handwerkerausnahme

Die Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme über 3,5 t bis unter 7,5 t ist ab jetzt möglich. Die Bundesfernstraßenmaut wird auf den Bereich von über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) voraussichtlich ab 1. Juli 2024 ausgedehnt. Durch die vom Handwerk auf europäischer

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Jährliches Obermeistergespräch gut besucht

Insgesamt 16 von 20 der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis angeschlossenen Innungen waren beim diesjährigen Obermeistergespräch im Haus des Handwerks anwesend. Bei seiner Begrüßung ging Kreishandwerksmeister Frank Herrmann rückblickend auf das diesjährige Handwerkerforum ein. Schwerpunktthema war dabei die Gewinnung von Nachwuchs fürs Handwerk, wobei vor allem Studienabbrecher und

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Zimmerer schulen Mitglieder im Staplerfahren

Auch in diesem Jahr hat die Zimmerer-Innung Pforzheim-Enzkreis ihren Mitgliedern wieder einen Staplerkurs gem. DGUV angeboten. Austragungsort war dabei erneut die Zimmerei Kern in Königsbach. An zwei Tagen konnten so 10 junge Nachwuchszimmerer und -schreiner lernen wie man mit sog. Flurförderfahrzeugen richtig umgeht und welche

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Schwellenwerte: was gilt für wen?

Viele arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen und Auskunftspflichten zur amtlichen Statistik gelten ab einer bestimmten Betriebsgröße. Es ist grundsätzlich sinnvoll, bestimmte Kleinstbetriebe von Verpflichtungen auszunehmen. Die Schwellenwerte und ihre Berechnungsweise sind jedoch sehr unterschiedlich und für Betriebe kaum zu überblicken. HANDWERK BW hat ein neues Merkblatt

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Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.kh-pforzheim.de.

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