Aktuelles aus der Innung

Handwerkerforum im Vorfeld der Neuwahlen
Ausverkauft!! Keine Anmeldungen mehr möglich! Bereits zum dritten Mal nach 2023 und 2024 lädt die Kreishandwerkerschaft gleich zu Jahresbeginn wieder zu einem Handwerkerforum, dieses Mal im Vorfeld der Neuwahlen, ein. Die politische Landschaft Deutschlands steht derzeit Kopf. Die rot-gelb-grüne Koalition ist in eine tiefe Regierungskrise

Mit neuer Kraft ins neue Jahr!
Das neue Jahr hat kaum begonnen und schon gibt es erste gute Neuigkeiten zu vermelden. Wir haben Zuwachs bekommen und haben nun eine Frau mehr an Bord. Catarina Haberstroh hat ab dem 01. Januar die Stelle der stellvertretenden Geschäftsführerin übernommen und wird ab April 2026

Kreishandwerksmeister Herrmann im Amt bestätigt /wichtige Weichenstellung für die Zukunft
Nachfolgerin für Geschäftsführer Morlock gewählt. Einstimmig in seinem Amt bestätigt wurde bei der diesjährigen Mitgliederversammlung Kreishandwerksmeister Frank Herrmann. Er wird dieses Amt damit für mind. drei weitere Jahre bekleiden. Ihm als seine beiden Stellvtreter zur Seite gestellt wurden ebenfalls einstimmig Timo Gerstel (Obermeister Kfz-Innung) und

Tachographenpflicht 2024/2025
Neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr: Betriebe sollten ihre Tachographen überprüfen. Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, müssen wichtige Änderungen bei der Nutzung von Tachographen beachten. Nach Vorgaben der EU-Verordnung 165/2014 stehen bis Ende 2024 und Mitte 2025 verpflichtende Nachrüstungen an. Bis

Gesell 2024 hat gerockt!
Eine Freisprechungsfeier der Extraklasse erlebten die rund 600 Besucher, darunter 258 freiszusprechende Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, auf der diesjährigen GESELL 2024 in der Kulturhalle in Remchingen. Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis hatte dabei ein Programm aufgestellt, welches im wahrsten Sinne des Wortes die Zuschauer gerockt hat. Große Technik

Minderjährige Azubis: Was Sie als Ausbilder zum Jugendarbeitsschutzgesetz wissen müssen
Mitarbeiter unter 18 Jahren gelten im Arbeitsschutzrecht als besonders schutzwürdige Personengruppen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll minderjährige Azubis aber auch andere noch nicht volljährige Mitarbeiter vor Überforderung und auch Selbstüberschätzung schützen. Die Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen gelten nicht nur für denjenigen, der den Ausbildungsvertrag unterzeichnet