Aktuelles aus der Innung

Wanderausflug 2024 nach Südtirol
Der Wanderausflug unserer Kreishandwerkerschaft führt uns in 2024 wieder ins schöne Südtirol, genauer gesagt ins Pustertal in die Gegend um Meransen-Mühlbach. Hier haben wir im Hotel „Alpenfrieden“ (www.hotel-alpenfrieden.com) für unsere Gruppe ein entsprechendes Zimmerkontingent gebucht. Das Hotel verfügt über einen Wellnessbereich und ein großes Hallenschwimmbad.

Fachkräftegewinnung zentrales Thema bei der Hauptversammlung
Gut besucht war auch in diesem Jahr wieder die Jahreshauptversammlung der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis. Kreishandwerksmeister Frank Herrmann freute sich, unter den Anwesenden auch einige Gäste außerhalb des Handwerks begrüßen zu dürfen. So z. B. die beiden Wirtschaftsförder vom Enzkreis und der Stadt Pforzheim, Jochen Enke und

The next Generation – Gesell 2023
Eine absolut einzigartige Show – die Gesell 2023 der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis in der Kulturhalle Wilferdingen. Musik, Tanz, Talk und Bestenehrung. Höhepunkt war die erste öffentliche Live-Päsentation des Rocksongs „Handwerk“ der Band „Glockenwerk“, tänzerisch in Szene gesetzt von der Tanzgruppe „La Boom“. Danach Essen und Getränke

Lokalrunde folgt auf Politisches Saueressen
Seit nunmehr 15 Jahren lädt die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis alljährlich die lokalen Abgeordneten von Bund und Land sowie die Fraktionsvorsitzenden aus Stadt- und Kreisrat zu ihrem „Politischen Saueressen“ ein. Hierbei werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aktuelle, teils sehr brisante Themen mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie

Glockenwerk rockt Handwerk
„Es ist vollbracht!“ Die Rockgruppe „Glockenwerk“ unter der Leitung von Frank Kübler hat ihren Song „Handwerk“ herausgebracht! Pünktlich zum 25jährigen Firmenjubiläum von frank kübler internet + media pforzheim hat Firmengrünger und Leadsänger Frank Kübler sein Versprechen wahrgemacht und einen Heay Metal Song übers Handwerk herausgebracht.

LieferkettenSorgfaltspflichtenGesetz: Handreichungen des BAFA
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU (Kleine, Mittelständische Unternehmen) unterliegen nicht den Sorgfaltspflichten des LkSG. Die verpflichteten Unternehmen versuchen jedoch oft, ihre Pflichten auf ihre handwerklichen Zulieferer abzuwälzen.