Tradition & Qualität

Seit 1. Juli gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung

16. Juli 2020

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung komplett neu gefasst. Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde sie in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu ausgearbeitet, damit sie übersichtlicher und leichter verständlich ist. Die Neufassung gilt seit 1. Juli.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat die für das Handwerk relevanten Änderungen wie folgt zusammengefasst:

Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.

Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.

Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.

Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

 

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