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Land passt Quarantäne- und Isolationsregeln an

03. Mai 2022

Ab Dienstag, 3. Mai 2022 ändert Baden-Württemberg seine Isolations- und Quarantäneregeln im Land und es tritt die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung in Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden.

Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Land passt Quarantäne- und Isolationsregeln an <<< hier klicken >>>

Die Corona-Verordnung Absonderung (CoronaVO Absonderung) vom 2. Mai 2022 finden Sie unter <<< hier klicken >>>

 

Bild: Pixabay

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