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Bundeskabinett gibt grünes Licht für höheren Mindestlohn

24. Februar 2022

Das Bundeskabinett hat die versprochene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro beschlossen. „Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Einen Angriff auf die Tarifautonomie sieht er nicht. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgten weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, teilte sein Haus mit. Die nächste Entscheidung stehe zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 an. Außerdem soll die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro erhöht werden. Den Beschlüssen muss jetzt noch der Bundestag zustimmen.

Arbeitgeber kritisieren den Beschluss scharf. Mit dem Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Mindestlohngesetzes werde „die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre in der Mindestlohnkommission schwer gestört“, sagte Arbeitgeberpräsident Reiner Dulger. Dies mache den Mindestlohn zum „Spielball der Politik“. Die Arbeitgeber forderten die Politik auf, zurück an „den Tisch zu kommen, um eine fatale Fehlentwicklung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.“

Als großen Vertrauensverlust bezeichnete Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks den Kabinettsbeschluss. „Wenn die Politik einmal politische Mindestlöhne beschließt, besteht die Gefahr, dass wir diesen Überbietungswettbewerb künftig alle vier Jahre vor der Bundestagswahl wieder erleben“, sagte er. Auch Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, sieht die Tarifautonomie so untergraben. Zudem erzeuge ein Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde großen Druck auf das gesamte Lohn- und Tarifgefüge, warnte sie.

Der Mindestlohn war 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt worden. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusmäßige Erhöhung auf 10,45 Euro. Zum 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn dann außerhalb der üblichen Schritte, in einem Schritt auf zwölf Euro erhöht werden. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) umgesetzt.

Die Gewerkschaften begrüßen den Kabinettsbeschluss „Die Erhöhung des Mindestlohns ist eine Frage der Wertschätzung der Arbeit vieler Millionen Menschen hierzulande und ein wichtiger Schritt, um Armut zu vermeiden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Als „vollkommen realitätsfern“ bezeichnete er die Kritik der Arbeitgeber, die den Mindestlohn als „Staatslohn“ diskreditieren wollten. „Der einzige Staatslohn ist der Dumpinglohn, der nur mit staatlichen Zuschüssen zum existieren reicht“, fügte er hinzu.

Als Fehler bewertet der DGB die ebenfalls beschlossene Ausweitung der Minijobgrenze. „Viele Millionen Beschäftigte fallen damit auch weiterhin nicht unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel mit Blick auf den Beschluss des Kabinetts, die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro monatlich zu erhöhen. Zeitgleich soll auch die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden, wie das Ministerium mitteilte.

Mit Blick auf die in den vergangenen Wochen heftig diskutierte Verschärfung der Arbeitszeit- und Dokumentationspflichten soll es einen Prüfauftrag für das Arbeits- und das Finanzministerium geben. Beide Häuser sollen herausfinden, „wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden könnten“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Hierzu solle die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könne, geprüft werden.

 

Quelle:Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ)

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umstrittene-erhoehung-kabinett-beschliesst-12-euro-mindestlohn-225607/

Bild: Kreishandwerkerschaft

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