Tradition & Qualität

BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement wird zunehmend wichtiger

08. Juni 2021

Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, ein BEM anzubieten. Hierfür brauchen Unternehmen kompetente Partner. Externe BEM-Beauftragte können auf vielfältige Weise ihren Teil zu einer schnellen Wiedereingliederung beitragen. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sind auf externe Experten angewiesen. Hier kommt insbesondere auch dem externen BEM-Beauftragten eine besondere Bedeutung zu.

Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis hat daher beschlossen, hierzu einen externen BEM-Berater mit ins Boot zu nehmen, der künftig den Mitgliedsbetrieben mit Rat und vor allem Tat zur Seite stehen soll. Und das alles zu moderaten Kosten.

Mit Andreas Hiller konnten wir hierfür einen ausgewiesenen Fachmann gewinnen, der ab sofort aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem großen gesetzlichen Unfallversicherungsträger in der Berufskrankheiten- und Präventionsabteilung und als gerichtlich zugelassener Rentenberater mit seiner Expertise bei allen Fragen rund um das Sozialrecht und der Wiedereingliederung von Langzeitkranken den Mitgliedsbetrieben zur Seite steht.

Seine Dienstleistungen sind:

  • Durchführung von Beratungen rund ums Themen BEM
  • Zielorientierte und zügige Bearbeitung der BEM-Fälle
  • Individuelle Beratung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
  • Vernetzung der betrieblichen und externen Akteure
  • Klärung von möglichen Maßnahmen
  • Klärung der ggf. erforderlichen Maßnahmen für eine Wiedereingliederung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz oder finanziellen Leistungen
  • Erstellung aller erforderlichen BEM-Formulare und BEM-Betriebsvereinbarung gemäß der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Dokumentation und Evaluation
  • Sozialrechtsberatung
  • Rentenberatung

Gerade in den immer häufiger vorkommenden Fällen, wo langjährige und ältere Mitarbeiter gesundheitlich angeschlagen sind und trotz REHA-Maßnahmen nicht mehr die arbeitsvertragliche geforderten Leistung erbringen können, sollte man sich unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen BEM-Beraters holen. So lassen sich für alle Beteiligten teure und vor allem unnötige Fehler vermeiden.

Wie uns zugesichert, bietet Herr Hiller unseren Mitgliedsunternehmen sozusagen als Kennenlernangebot an, den ersten BEM-Fall bis zur vollständigen Wiedereingliederung kostenfrei zu übernehmen. Dem Mitgliedsunternehmen sollen anhand eines eigenen praktischen Falles die Chancen aufgezeigt werden, die ein professionell durchgeführtes BEM-Verfahren sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bietet.

Sofern Sie also aktuell Bedarf an einer solchen Unterstützung benötigen, sei es auch nur in Form einer Kurzberatung, zögern Sie nicht und nehmen Sie unbedingt mit Herrn Andreas Hiller Kontakt auf. Beziehen Sie sich dabei auf diese Information Ihrer Kreishandwerkerschaft. Seine Kontaktdaten lauten:

REHA advise
Andreas Hiller
Unternehmensberatung
Eichenweg 5
75203 Königsbach-Stein

Telefon (07232) 31 94 189
info@reha-advise.de
www.REHA-advise.de

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