Tradition & Qualität

Achtung bei Werkvertrag als Fernabsatzvertrag

15. August 2022

Bekanntlich greift das 14-tägige Widerrufsrecht, wenn ein Werkvertrag vor Ort beim Kunden als Verbraucher geschlossen wird. Problematisch wird es auch, wenn ein Betrieb Angebote lediglich auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses abgibt oder Arbeiten nur telefonisch vereinbart werden, sodass sich Betrieb und Kunde weder bei der Vertragsanbahnung noch beim Vertragsschluss körperlich begegnet sind.

Unter den Fernabsatz fallen alle Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Nach § 312c Abs. 2 BGB zählen zu den Fernkommunikationsmitteln Telefonate, E-Mails, über Mobilfunkdienste versendete Nachrichten und Briefe auf dem Postweg. Entscheidendes Kriterium für den Fernabsatzvertrag ist, dass es während der gesamten Prozesskette (Vertragsanbahnung / -verhandlung – Vertragsschluss) keinen persönlichen Kontakt gibt – weder einen Ortstermin am Objekt oder beim Kunden noch ein Treffen in den Geschäftsräumen des Betriebs.

Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, müssen Handwerker den Kunden über sein Widerrufsrecht und die damit verbunden Folgen schriftlich aufklären. Unterlässt der Handwerker diese Aufklärung oder klärt er unvollständig auf, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein ganzes Jahr. Es wird auf das Merkblatt des Bundesverbands Farbe verwiesen: BVKH RS 2022-07 Anl. 1 – Widerrufsrecht für Verbraucher

In einem aktuellen Fall aus Köln traf sich der Betrieb anfangs vor Ort mit dem Kunden, hat das Objekt in Augenschein genommen und mit dem Kunden über Leistung und Ausführung gesprochen. Für das Aufmaß stellte der Kunde später einen Grundriss per Mail zur Verfügung. Die Zusendung des Angebots und die Annahme des Angebots erfolgten ebenfalls über E-Mails. Nach Fertigstellung der Arbeiten widerrief der Kunde den Vertrag – sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen (quasi an der Haustür des Kunden) führt zum Widerrufsrecht.

Auch das breite Spektrum des Fernabsatzgeschäfts eröffnet die Widerrufsmöglichkeit, selbst wenn dabei ein persönlicher Kundenkontakt stattgefunden hat. Nach dem LG Köln stand dem Handwerker kein Werklohn und auch kein Ersatz seiner Leistungen zu.

Quelle: Bundesverband Kreishandwerkerschaften

Bild: Pixabay

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