Tradition & Qualität

Aktuelles aus der Innung

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Achtung: Änderung Führerscheinrecht

Sollten Mitarbeiter Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 t steuern, sind insbesondere folgende Änderungen im Führerscheinrecht zwingend zu beachten: Besitzer von C1/C1E oder C/CE Führerscheinen mit Führerscheinerlaubnis nach 17. Januar 2013 dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als

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Deutsche Umwelthilfe schießt wieder über das Ziel hinaus!

Das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf, alle laufenden Gerichtsverfahren mit sofortiger Wirkung auszusetzen. „Die Forderung von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch nach einem Komplettfahrverbot für alle Dieselfahrzeuge, egal welcher Schadstoffklasse, in Stuttgart ist aus unserer Sicht indiskutabel“, erklärt Dr. Harry Brambach, der Präsident

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Rundfunkgebühren GEZ

Durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag besteht nunmehr die Möglichkeit, die Zahl der Beschäftigten ab diesem Jahr in veränderter Form zu melden. Während es bislang um eine Meldung „pro Kopf“ ging, ermöglicht § 6 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nun die Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente (ähnlich dem Arbeitsrecht):

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Wichtige Änderungen für Transporterfahrer

Eine neue Vorschrift ändert die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen der Klassen C1 und C1E. Eine ab dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis gilt nur noch fünf Jahre. Für eine Verlängerung ist eine Gesundheitsprüfung nötig, meldet der Branchendienst „Fuhrpark und Management“. Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat

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Verbraucherschlichtung: Neue Informationspflicht für Betriebe

Ab Februar 2017 müssen Unternehmer darüber informieren, ob sie im Fall eines Rechtstreits bereit sind, an einer Schlichtung bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ein Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gibt nähere Informationen und Musterformulierungen. Sie finden es im geschlossenen Mitgliederbereich unter Sonder-Dokumente.

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Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.kh-pforzheim.de.

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