Aktuelles aus der Innung

Corona-Krise: Kammer schaltet weitere Rufnummer
Für die mehr als 19.000 Mitgliedsbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe in den Gebieten Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Calw, Karlsruhe, Pforzheim und Enzkreis, stellen sich angesichts der aktuellen Corona Krise zahlreiche Fragen. Dabei geht es beispielsweise um die Themen Finanzierungshilfen, die Folgen der Rechtsverordnung der Landesregierung

Empfehlungen zum Umgang mit der Coronakrise
Die Meldungen/Neuigkeiten/Empfehlungen usw. ändern sich stündlich. Konkret muss man jedoch feststellen, dass im Einzelnen für die abgegebenen Erklärungen, Versprechungen oder Hilfen die notwendigen Formulare/Anträge oder ähnliches noch gar nicht vorhanden sind, und auch noch nicht absehbar ist, bis wann diese erhältlich sein werden. Die Behörden
Steuerliche Erleichterungen
Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so

Bescheinigung der Bundespolizei für Berufspendler
Nachdem zunächst Formulare des Landes Baden-Württemberg im Umlauf waren, stellt nun die Bundespolizei aufgrund der Grenzschließungen ein einheitliches Formular für den Grenzübertritt für Berufspendler zur Verfügung (Anlage). Das Formular der Bundespolizei verlangt keine Bestätigung der Gemeinde, wie aktuell noch das Formular aus Baden-Württemberg. Nach unserem

Kurzarbeit im Handwerksbetrieb wegen des Coronavirus
Sinn und Zweck der Kurzarbeit – besser Kurzarbeit als Kündigung! Im Rahmen der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit für einen Teil der Beschäftigten oder aber für alle Beschäftigte verkürzen, wenn es im Betrieb in Folge des Coronavirus zu einem Arbeitsausfall kommt. Der Arbeitgeber zahlt

Was Versicherungen gegen Betriebsschließung taugen
Falls Behörden wegen des Coronavirus den Betrieb schließen, soll den Inhabern eine entsprechende Versicherung helfen. Nun entstehen durch das Kleingedruckte dieser Policen Unklarheiten, weil das neuartige Virus erst seit 1. Februar im Gesetz zum Infektionsschutz genannt wird. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat recherchiert, welche Versicherer