Aktuelles aus der Innung

Wichtige Hinweise zur geänderte Gefahrstoffverordnung
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert mit beiliegendem Schreiben zur geänderten Gefahrstoffverordnung, die am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Ziel der Neuerungen ist es, Beschäftigte besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest zu schützen. Neu ist unter anderem: • Ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept

Zimmerer prüfen ihren Nachwuchs
Insgesamt 9 Auszubildende standen bei der diesjährigen Sommer-Gesellenprüfung im Zimmerhandwerk zur Abschlussprüfung ihrer 3jährigen Lehrzeit an. Und das durchweg mit Erfolg. Denn alle haben die Prüfung bestanden. Entsprechend locker ging es daher bei der Prüfungsbekanntgabe im Haus des Handwerks zu. Prüfungsausschussvorsitzender Kim Roßmanith-Kern (Bild vorne

Meister-Bafög online beantragen: So geht’s
Angehende Meister, Fachwirte oder Techniker können ihren Antrag auf Aufstiegs-Bafög (umgangssprachlich: Meister-Bafög) inzwischen bundesweit auch online stellen. Bund und Länder haben dafür eine Webseite eingerichtet. Sie bietet auch eine Übersicht zu wichtigen Fragen und Antworten zur Antragsstellung. Für weitere Informationen hier klicken Quelle: Newsletter

Ferienjobs und Sozialversicherung
Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob? Ferienjobs sind oft sozialversicherungsfrei, aber es gibt Regeln, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu Sozialversicherung, Meldungen und Abgaben. Für mehr Infos hier klicken Quelle: IKK classic Newsletter 30.07.2025

Vorrübergehend, eingeschränkte Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
❗ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN WÄHREND DER SOMMERPAUSE Vom 04.08.2025 – einschl. 29.08.2025 ist die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft am Nachmittag nicht besetzt. Termine sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich. Wir sind in dieser Zeit am Vormittag von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr erreichbar. ❗UMBAUARBEITEN IN DER

🎾 Spiel, Satz und Sieg für das Handwerk & unsere Ehrenämtler*innen in Deutschland! 🎉🚀
Dank der Ausnahmeregelung von der Mitteilungsverordnung bei Ehrenamtsvergütungen haben das Bundesministerium der Finanzen und die Länder einen wichtigen und richtigen Schritt gemacht: Handwerksorganisationen sind von der Mitteilungspflicht gemäß § 93a Abs. 2 Satz 1 AO ausgenommen. Ein echter Erfolg – nicht nur für das Handwerk, sondern besonders für