Aktuelles aus der Innung

Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
Neuregelungen § 95a SGB IV – Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können mit sv.net Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln. Und als Selbstständige/r haben Sie die Möglichkeit, Ihre A1-Entsendungsanträge maschinell über sv.net zu versenden. Die

Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht den Arbeitgebern auferlegte Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit soll nun gesetzlich verankert werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Demnach soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch

Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg
Mit dem anonymen Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, über ein Postfach auch nach der Abgabe der Anzeige mit der zuständigen Steuerfahndungsstelle anonym

Erleichterungen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland sind umfangreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Formalitäten zu beachten. Hierzu gehört auch die arbeitsrechtliche Meldepflicht. So sind Unternehmen, die Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, verpflichtet, dies vor Aufnahme der Arbeiten der örtlich zuständigen Inspection

5 Tage, 5 Berufe – Berufsorientierung mit den Praktikumswochen
Unternehmen und Schüler/-innen lernen sich in eintägigen Schnupperpraktika kennen. Die Jugendlichen wechseln nach jedem Tag das Unternehmen und sammeln Erfahrungen in verschiedenen Berufen und Betrieben. Das Matching findet über die Vermittlungsplattform statt. Die Teilnehmer legen ein kurzes Profil ohne Lebenslauf oder Noten an. Daraufhin werden

Energiepreispauschale gilt nicht für Berufsfachschüler
Unsere Geschäftsstelle erreichen aktuell erneut Anfragen zur Energiepreispauschale (EPP) für Berufsfachschüler. Diese Regelung betrifft jedoch die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Auf diese haben auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens 2-jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses Anspruch. Darunter fällt jedoch nicht