Aktuelles aus der Innung

Jetzt neu im Dokumentenservice: Die digitale Widerrufsbelehrung
Unser Dokumentenservice im geschlossenen Mitgleiderbereich wurde um eine weitere Webanwendung erweitert. Wie Sie wissen, ist der Abschluss einer Widerrufsbelehrung außerhalb der Geschäftsräume vorgeschrieben. Nun haben unsere Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit, Widerrufsbelehrungen einfach, unkompliziert und digital zu erstellen. Alle erforderlichen Informationen können direkt vor Ort beim Kunden

Handwerkerforum 2024 – Jetzt anmelden!
Handwerk hat Zukunft. Zukunft braucht Handwerk. Egal, ob man jetzt vom Fachkräftemangel oder einem Mehrbedarf an Fachkräften redet. Beides steht für dieselbe Tatsache. Nämlich, dass es zu wenig Menschen in unserem Land gibt, die sich für eine Ausbildung im Handwerk interessieren bzw. hierfür geeignet sind.

IKKclassic informiert: Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 01.01.2024
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Oktober 2022 bei 12 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Die Bundesregierung hatte ihn einmalig per Gesetz erhöht und damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Mindestlohn wird in der Regel auf Vorschlag der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre neu

Wir gratulieren unserem Mitgliedsbetrieb Autosattlerei Arres
Es ist beileibe keine Selbstverständlichkeit, dass ein familiengeführter Handwerksbetrieb den Wirtschaftspreis seiner Heimatstadt erhält. So geschehen unlängst bei der Verleihung der Wirtschaftspreise 2023 der Stadt Pforzheim im voll besetzten Congress Centrum Pforzheim. Stolz konnte Firmeninhaber Oliver Arres von der gleichnamigen Autosattlerei Arres aus den Händen

EU Sanierungspflicht für Wohnhäuser abgesagt: So geht es weiter
Lange hat die EU-Politik über eine neue Europäische Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) diskutiert. Sie soll dafür sorgen, dass Gebäude energieeffizienter werden. In der Debatte war auch eine Sanierungspflicht. Die Pflicht ist für Wohnhäuser nun allerdings vom Tisch. Geeinigt haben sich Europaparlament und Länder auf gemeinsame Ziele und

Bürokratie in Perfektion – der Kaffee-Irrsinn
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie rückgängig gemacht und es muss wieder unterschieden werden. Dann gilt: Verzehr im Haus: 19 Prozent, Verzehr außer Haus: sieben Prozent. Davon betroffen sind dann auch Bäckereien und Konditoreien. Mit der Reduzierung