Aktuelles aus der Innung

Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen am besten nur noch digital!
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Arbeitgeber folgende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermitteln: • Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) • Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts gemäß § 312a

IKK lädt ein zu Lisa Eckhardt – nicht die, die andere!
Mut und Flexibilität, eine ausgeprägte Lern- und Risikobereitschaft sowie ein hohes Gesundheitsbewusstsein sind wichtige Eigenschaften, die große Sportler und erfolgreiche Unternehmer auszeichnen. Was für Sport und Wirtschaft gilt, passt auch gut zu Ihrem Betrieb: Packen Sie Veränderungen mutig an und gehen Sie Ihren eigenen Weg

KH Wanderausflug Südtirol – Bilderrückblick 2023
Wunderschöne Tage in Südtirol erlebte die Wandergruppe der Kreishandwerkerschaft bei ihrem diesjährigen Wanderausflug, wo man traditionell schon seit Jahren im Hotel „Grüner Baum“ in Brixen logiert. Die Wanderungen führten die 30köpfige Wandergruppe diesesmal ins Altfasstal oberhalb Meransens zur „Pranter Stadlhütte“ sowie ins Ultental unweit der

Zimmerer prüfen ihren Nachwuchs
Insgesamt 18 Auszubildende des Zimmererhandwerks – so viel wie schon lange nicht mehr – standen in diesem Sommer zur Gesellenprüfung an. Diese fand Ende Juli in der Holzwerkstatt der Alfons-Kern-Schule unter der Leitung des Prüfungsausschussvorsitzenden Kim Roßmanith (Bild rechts) statt. Bereits wenige Tage später trafen

In eigener Sache
Ab dem 1. September 2023 werden sich die Bürozeiten der Geschäftsstelle unserer Kreishandwerkerschaft und damit auch der Innungen, die ihre Geschäftsführung bei der Kreishandwerkerschaft haben, ändern. Ab dann gelten folgende Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr durchgehend Freitag nur nach telefonischer Vereinbarung (07231-313140)

Frist für Schulungen Diisocyanaten läuft bald ab!
Bis zum 24. August 2023 müssen Handwerker, die mit Diisocyanaten* arbeiten, eine Schulung nachweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der REACH-Verordnung der EU zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. *Diisocyanate sind chemische Stoffe, die zwei Isocyanatgruppen enthalten. Sie sind technisch wichtige Rohstoffe für die Herstellung