Aktuelles aus der Innung

Handwerkerforum 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Spittelmeister
„Wir ziehen hier den Karren.“ – Mittelstand fordert verlässliche Wirtschaftspolitik Pforzheim, 24. Februar 2026 – Unter dem provokanten Titel „Bauen wir auf Sand? Handwerk und Wirtschaft im Realitätscheck“ stellte das diesjährige Handwerkerforum der Kreishandwerkerschaft Pforzheim die Perspektive des (Handwerks-)Mittelstands in den Mittelpunkt. In den

Drohnenflug über Wohngebäude: Betrieb darf Aufmaß erstellen
Ein Bauunternehmen erhält den Auftrag, das Dach eines Mehrfamilienhauses für eine energetische Sanierung zu vermessen. Weil der Betrieb für die Vermessung eine Drohne einsetzen will, informiert er vorab die Bewohner per Aushang im Hausflur. In dem Schreiben teilt er zum Beispiel mit, wann der Drohnenflug

Wanderausflug ins schöne Allgäu
Unser Wanderausflug führt uns in diesem Jahr mal ins Allgäu, genauer gesagt nach Hopfen am Hopfensee in der unmittelbaren Umgebung von Füssen. Hier haben wir im Landhotel „Wiesbauer“ für unsere Gruppe ein entsprechendes Zimmerkontingent gebucht (www.landhotel-wiesbauer.de). Das Hotel liegt quasi direkt am Hopfensee, welcher fußläufig

Lesenswert: Durch die Brille des Handwerks
[Auszug] Gestern Abend hatten wir (handwerkBW) alle relevanten Spitzenkandidaten im Stuttgarter Haus des Handwerks zu Gast, auf unserem Wahlpodium exklusiv für Handwerkerinnen und Handwerker: CDU, Grüne, SPD, FDP und Linke. Eingeladen war auch die AfD. Sie hat abgesagt. Beim Handwerk. Auch interessant für alle, die

Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A
der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: • Beschränkte Ausschreibungen

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet
Wie Anfang Dezember diesen Jahres vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen. Mit der sogenannten Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer auch im Jahr 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens