Willkommen
Zimmerer-Innung Pforzheim-Enzkreis
Der Zimmererberuf hat eine Jahrhunderte alte Tradition. Wir verarbeiten einen lebenden, nachwachsenden Rohstoff und sind somit auch in unserer heutigen Zeit zukunftsorientiert.
Holz ist Leben
Gestern, heute und morgen
Mehr Infos zum Ausbildungsberuf des Zimmerers findet ihr unter https://www.z-wie-zimmerer.de/
Interesse an einer Ausbildung zum Zimmerer? Betriebe mit freien Lehrstellen findet ihr hier https://kh-pforzheim.de/ausbildung/zimmerer-handwerk/
Das offizielle Online-Portal des Verbands des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Baden-Württemberg: https://woodmeup.de
Online Lernangebote für Azubis
Um in der Zeit bis zum nächsten Kurs in der überbetrieblichen Ausbildung nicht alles zu vergessen und zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung haben wir auf unserer Homepage Übungsaufgaben eingestellt:
Bei Fragen zu den Aufgaben reicht eine kurze Email an info@zimmererzentrum.de mit Angabe der Kontaktdaten und des Problems, dann werden wir uns zurückmelden.
Aktuell
Seite des Monats im November
Jeden Monat stellt die Kreishandwerkerschaft eine gelungene Internet-/Facebookseite von einem der ihr angeschlossenen Innungsbetrieben vor. Im Monat November ist dies die die Seite des Malermeisterbetriebs Sascha Roth in Pforzheim https://www.roth-malermeister.com/ Möchten Sie uns eine gelungene Seite oder sogar Ihre eigene Seite vorschlagen? Dann senden Sie
Gesell 2024 hat gerockt!
Eine Freisprechungsfeier der Extraklasse erlebten die rund 600 Besucher, darunter 258 freiszusprechende Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, auf der diesjährigen GESELL 2024 in der Kulturhalle in Remchingen. Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis hatte dabei ein Programm aufgestellt, welches im wahrsten Sinne des Wortes die Zuschauer gerockt hat. Große Technik
Minderjährige Azubis: Was Sie als Ausbilder zum Jugendarbeitsschutzgesetz wissen müssen
Mitarbeiter unter 18 Jahren gelten im Arbeitsschutzrecht als besonders schutzwürdige Personengruppen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll minderjährige Azubis aber auch andere noch nicht volljährige Mitarbeiter vor Überforderung und auch Selbstüberschätzung schützen. Die Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen gelten nicht nur für denjenigen, der den Ausbildungsvertrag unterzeichnet