Tradition & Qualität

Ehrenamtliche Schöffen fürs Jugendgericht gesucht!

15. Februar 2023

Dringende Anfrage der Stadt Pforzheim

Alle fünf Jahre sind Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die nächste Amtsperiode bei Gericht zu wählen. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die Neuwahlen ist die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (5 Jahre) erforderlich.

Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der Hauptverhandlung von Jugendstrafrechtssachen an allen Entscheidungen beteiligt und mit demselben Stimmrecht wie eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter ausgestattet sind. Ein Jugendschöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter und zwei Jugendschöffen (bestehend aus einer Frau und einem Mann). Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung in der Jugenderziehung tragen diese zu einer altersgerechten Gestaltung der Verhandlung bei.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben.

Die Bewerbung als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe kann unter www.pforzheim.de/schoeffen direkt ausgefüllt und online an uns gesendet werden.

Für jede einzelne Bewerberin bzw. für jeden einzelnen Bewerber ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Da wir die vorgegebenen Fristen einhalten müssen, bitten wir um Anmeldung bis zum 21.04.2023. Später eingehende Meldungen können wir leider nicht berücksichtigen.

Den Meldebogen finden Sie hier:  JSA Bewerbungsbogen Jugendschöffe Variante wie formsolution

Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Person:

Ilona Becker
Marktplatz 4
Zimmer 2.07
T: +49 (0) 7231 39-3231
F: +49 (0) 7231 39-2540
Ilona.becker@pforzheim.de www.pforzheim.de

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Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.kh-pforzheim.de.

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