Tradition & Qualität

Ausbildungsprämie ab sofort beantragbar

03. August 2020

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Eine erste Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Die Betriebe werden gefördert mit:

1. einer „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre (2.1) in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
2. einer „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren (2.2) in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
3. einem „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung (2.3) in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
4. einer Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) (2.4) in Höhe von 3.000 €

 

Weitere Einzelheiten sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

und

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-ausbildungspraemie-und-ausbildungspraemie-plus_ba146592.pdf

 

Fragen und Antworten zum Programm erhalten Sie hier:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Aus-Weiterbildung/faq-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

(Quelle: Rundschreiben LIV Raumausstatter- und Sattlerhandwerk Baden-Württemberg v. 03.08.2020)

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